Was ist mein „Digitales Bürgeramt“?
Das immer geöffnete digitale Amt!
Ihr Zugang für alle Leistungen.
Alle Leistungen der Verwaltung, egal, ob die Kommune vor Ort, das Land oder der Bund zuständig sind, an einem Ort auffindbar:
www.meineverwaltung.nrw.
Dort finden Sie neben den notwendigen Informationen zu der gewünschten Verwaltungsleistung auch die Kontaktdaten der zuständigen Behörden.
Konsequent Online.
Immer mehr Verwaltungsleistungen können online beantragt werden. Vorhandene Daten werden übernommen. Das spart Zeit. Die händische Unterschrift wird durch das Servicekonto.NRW oder die eID Funktion des Personalausweises ersetzt. Der Bescheid wird in immer mehr Fällen ebenfalls elektronisch zugestellt. Kein Ausdrucken, kein Papier, kein Postversand!
Jederzeit und überall.
Das Digitale Bürgeramt hat immer für Sie geöffnet. Egal ob spät abends oder am Wochenende. Rund um die Uhr stehen Ihnen die Verwaltungsleistungen online zur Verfügung. Und das nicht nur am heimischen PC, sondern auch unterwegs mit dem Smartphone oder auf der Couch mit dem Tablet.
Wie funktioniert mein „Digitales Bürgeramt“?
So einfach wie Online-Shopping!
meineverwaltung.nrw
Geben Sie Ihr Anliegen in die Suchmaschine ein.
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Über eine leistungsstarke Suche finden Sie die gewünschte Verwaltungsleistung. Und das nicht nur in „Behördendeutsch“, sondern auch in normaler Sprache. Einfach den Suchbegriff eintippen und die Verwaltungsleistung auswählen. |
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Kein Suchbegriff zur Hand? Dann steigen Sie einfach über die „Themenfelder“ und „Lebenslagen“ ein. |
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Über eine leistungsstarke Suche finden Sie die gewünschte Verwaltungsleistung. Und das nicht nur in „Behördendeutsch“, sondern auch in normaler Sprache. Einfach den Suchbegriff eintippen und die Verwaltungsleistung auswählen. |
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Kein Suchbegriff zur Hand? Dann steigen Sie einfach über die „Themenfelder“ und „Lebenslagen“ ein. |
Die gewünschte Verwaltungsleistung wird Ihnen angezeigt.
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Für die ausgewählte Verwaltungsleistung werden Ihnen weitergehende Informationen, z. B. erforderliche Voraussetzungen oder mögliche Gebühren angezeigt. Fragen? Dann wenden Sie sich an die angezeigte, zuständige Stelle. Egal, welche Behörde die Verwaltungsleistung anbietet, hier wird Ihnen der Link zu dieser Leistung angezeigt. |
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Online-Dienste lassen sich sofort starten. Sie haben die Wahl. Entweder Sie melden sich komfortabel mit dem Servicekonto.NRW an und Ihre persönlichen Daten werden direkt aus dem Servicekonto übernommen. Anträge können zwischengespeichert und später fortgesetzt werden. Zudem kann zukünftig der Postkorb des Servicekontos zur Kommunikation mit der Behörde genutzt werden. Oder Sie authentifizieren sich am Ende der Antragsstellung einfach mit Ihrem Personalausweis. |
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Für die ausgewählte Verwaltungsleistung werden Ihnen weitergehende Informationen, z. B. erforderliche Voraussetzungen oder mögliche Gebühren angezeigt. Fragen? Dann wenden Sie sich an die angezeigte, zuständige Stelle. Egal, welche Behörde die Verwaltungsleistung anbietet, hier wird Ihnen der Link zu dieser Leistung angezeigt. |
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Online-Dienste lassen sich sofort starten. Sie haben die Wahl. Entweder Sie melden sich komfortabel mit dem Servicekonto.NRW an und Ihre persönlichen Daten werden direkt aus dem Servicekonto übernommen. Anträge können zwischengespeichert und später fortgesetzt werden. Zudem kann zukünftig der Postkorb des Servicekontos zur Kommunikation mit der Behörde genutzt werden. Oder Sie authentifizieren sich am Ende der Antragsstellung einfach mit Ihrem Personalausweis. |
Melden Sie sich in Ihrem Servicekonto.NRW an.
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Je nach Sicherheitsstufe des Antrages genügen hier der Benutzername und das Passwort. Bei hohem Vertrauensniveau muss der Personalausweis verwendet werden, damit die Behörde sicher sein kann, dass auch wirklich Sie selbst den Antrag stellen. |
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Je nach Sicherheitsstufe des Antrages genügen hier der Benutzername und das Passwort. Bei hohem Vertrauensniveau muss der Personalausweis verwendet werden, damit die Behörde sicher sein kann, dass auch wirklich Sie selbst den Antrag stellen. |
Füllen Sie das Formular aus, um die Verwaltungsleistung zu beantragen.
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Das Ausfüllen des Formulars erfolgt in einem schrittweisen Antragsassistenten. Ihren Fortschritt können Sie jederzeit ablesen. Hilfefunktionen erläutern einzelne Eingabefelder. Daten aus dem Servicekonto wurden bereits übernommen. |
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Das Ausfüllen des Formulars erfolgt in einem schrittweisen Antragsassistenten. Ihren Fortschritt können Sie jederzeit ablesen. Hilfefunktionen erläutern einzelne Eingabefelder. Daten aus dem Servicekonto wurden bereits übernommen. |
Ggfs. Zahlungsmethode auswählen und „Bestellung“ abschließen.
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Bestimmte Anträge sind gebührenpflichtig. Die Gebühr können Sie direkt im Antragsprozess online bezahlen. Hierfür stehen Ihnen unterschiedliche Zahlungsmittel zur Verfügung. |
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Bestimmte Anträge sind gebührenpflichtig. Die Gebühr können Sie direkt im Antragsprozess online bezahlen. Hierfür stehen Ihnen unterschiedliche Zahlungsmittel zur Verfügung. |
Der Bescheid wird Ihnen online übermittelt und in Ihrem Servicekonto.NRW hinterlegt.
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Am Ende der Antragstellung wird Ihnen der Antrag zum Download angeboten. Bei Verwendung des Servicekontos wird der Antrag zukünftig auch in Ihrem Postfach im Servicekonto.NRW abgelegt. Rückfragen und Bescheide gehen dann auch automatisch in Ihr Postfach ein. |
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Am Ende der Antragstellung wird Ihnen der Antrag zum Download angeboten. Bei Verwendung des Servicekontos wird der Antrag zukünftig auch in Ihrem Postfach im Servicekonto.NRW abgelegt. Rückfragen und Bescheide gehen dann auch automatisch in Ihr Postfach ein. |
Welche Vorteile bietet Ihnen das Digitale Bürgeramt?
Direkt erreichbar. Immer geöffnet. Alles an einem Ort!

- Das Digitale Bürgeramt vereint alle Verwaltungsleistungen in einem „Amt“.
Das Digitale Bürgeramt macht Papieranträge überflüssig.
Es gibt keine Warteschlangen.
Das Digitale Bürgeramt ist immer geöffnet.
- Anträge werden sofort zugestellt und können durch die Verwaltung schneller bearbeitet werden.
- Das Digitale Bürgeramt erreiche ich vom PC, mobil mit Smartphone oder mit Tablet von der Couch aus.
- Das Digitale Bürgeramt ist sicher. Alle Informationen werden verschlüsselt übertragen und können erst von der bearbeitenden Behörde entschlüsselt werden.
- Die Kommunikation mit der Behörde und die Zustellung von Bescheiden erfolgt über sichere elektronische Wege.
Digitale Anträge ersparen Zeit durch Zugriff auf bereits vorhandene Daten.
Das Digitale Bürgeramt.
Einfach erklärt!
Die Kommunen entwickeln ihre Bürgerämter und das zugehörige digitale Angebot ständig weiter, um dem Bedarf der Bürgerinnen und Bürger immer besser gerecht zu werden. In den letzten Jahren wurde schon viel erreicht. Die tatsächlichen Öffnungszeiten sind flexibler und das digitale Angebot breiter geworden. Aber es sind noch viele Fragen zu klären, insbesondere zu notwendigen Rechtsänderungen, die ein komplett durchgängiges digitales Bürgeramt – vom Online-Antrag bis zum Bescheid – erst möglich machen.
Alles auf einen Blick!
Online-Dienste für Bürger*innen und Unternehmen.
Wenn Sie wissen möchten, welche Verwaltungsleistungen Ihre Kommune bereits heute online anbietet bzw. welche Verwaltungsleistungen für Unternehmen online zur Verfügung stehen, klicken Sie bitte auf die entsprechende Übersichtskarte.

Sie haben noch Fragen?
Häufig gestellte Fragen
Einfach registrieren unter https://servicekonto.nrw/
Um die Online-Ausweisfunktion zu nutzen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels muss aktiviert sein. Bei der eID-Karte ist diese automatisch aktiviert.
- Sie müssen Ihre selbstgewählte, 6-stellige PIN oder Ihre Transport-PIN kennen. Die Transport-PIN müssen Sie vor der ersten Nutzung der Online-Ausweisfunktion in eine selbstgewählte, 6-stellige PIN ändern.
- Ein NFC-fähiges Smartphone oder USB-Kartenlesegerät müssen bereitliegen.
- Die AusweisApp2 muss installiert sein.
(Quelle: https://www.ausweisapp.bund.de/)
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier: https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen-sie/
Nein, das ist der große Vorteil des Digitalen Bürgeramtes. Die Antragstellung läuft vollständig elektronisch.
Der Postkorb im Servicekonto ist noch eine sehr neue Funktion. Die in den Behörden eingesetzten Fachverfahren werden schrittweise auf elektronische Kommunikation umgestellt. Die Anzahl an Verfahren, die auch Bescheide elektronisch zustellen, wächst kontinuierlich.
Das Digitale Bürgeramt bestätigt Ihnen den Versand des Antrags an die Behörde. Statusmeldungen der bearbeitenden Behörde sollen zukünftig auch elektronisch im Postkorb Ihres Servicekontos bereitgestellt werden. Der Postkorb im Servicekonto ist noch eine sehr neue Funktion. Daher bieten noch nicht alle Behörden die elektronische Statusmeldung an. Die in den Behörden eingesetzten Fachverfahren werden schrittweise auf elektronische Kommunikation umgestellt. Die Anzahl an Verfahren, die auch Statusmeldungen elektronisch zustellen, wächst kontinuierlich.
Die einzelnen Anträge haben ein unterschiedliches Vertrauensniveau. Dieses legt fest, wie sicher sich die Behörde sein muss, dass der/die jeweilige Antragsteller/in auch persönlich den Antrag elektronisch gestellt hat. Benutzername/Passwort sind dabei nicht so sicher, wie der Besitz des Personalausweises inkl. der Kenntnis der PIN. Bei Anträgen mit einem hohen Vertrauensniveau ist daher immer der Personalausweis Pflicht. In allen anderen Fällen reichen Benutzername und Passwort aus.
Die einzelnen Anträge haben ein unterschiedliches Vertrauensniveau. Dieses legt fest, wie sicher sich die Behörde sein muss, dass der/die jeweilige Antragsteller/in auch persönlich den Antrag elektronisch gestellt hat. Bei Anträgen mit einem hohen Vertrauensniveau ist die Verwendung des Personalausweises Pflicht. In diesem Fall sind die Daten nicht änderbar, damit die Daten im Antrag mit den Daten aus dem Personalausweis übereinstimmen.
Glossar
Wissen von A – Z
Ein Click-Dummy ist die interaktive Darstellung eines anvisierten Endprodukts (z. B. einer App), die im Rahmen von Digitalisierungslaboren erstellt wird. Dabei handelt es sich um eine Veranschaulichung des möglichen Endprodukts, anhand derer die Nutzerführung sowie die Nutzerfreundlichkeit der Weboberfläche getestet werden können. Um eine hohe Nutzerfreundlichkeit zu erreichen, werden die Click-Dummies typischerweise unter Berücksichtigung von Nutzerfeedback entwickelt.
Ein Webcrawler ist ein Computerprogramm, das automatisch das Internet durchsucht und Webseiten analysiert. Webcrawler werden vor allem von Suchmaschinen zur Indexierung von Webseiten eingesetzt – so zum Beispiel auch von der Verwaltungssuchmaschine.NRW.
Die Datenaustauschplattform wird von Dataclearing.NRW gemeinsam mit der citeq Münster und dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein betrieben. Mithilfe der Datenaustauschplattform werden Daten sicher zwischen verschiedenen Behörden transportiert. Sie ist demnach ein wichtiges Infrastrukturelement innerhalb von Portallösungen wie dem Kommunalportal.NRW.
Einzelne OZG-Leistungen, die als besonders relevant und dringend identifiziert wurden (z. B. Wohngeld), werden in Digitalisierungslaboren erarbeitet und entwickelt. Bei Digitalisierungslaboren handelt es sich um Workshops, bei denen interdisziplinäre Teams (z. B. Fachleute, Designer, Projektmanager oder Entwickler) zusammenfinden, um Lösungen für Onlinedienste zu entwickeln, die möglichst flächendeckend nachgenutzt werden können.
Die Ergebnisse eines Digitalisierungslabors umfassen einen Click-Dummy, sowie die drei FIM-Bausteine: FIM-Leistungsbeschreibungen, FIM-Prozesse und FIM-Datenfelder.
Das Digitalisierungsprogramm wurde vom IT-Planungsrat beschlossen und dient neben dem Portalverbund dazu, die Anforderungen des OZG im föderalen Kontext strukturiert umzusetzen. Die Grundlagen für die OZG-Umsetzung werden arbeitsteilig durch die Bundesressorts, Länder und Kommunen in den 14 Themenfeldern erarbeitet.
Ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) bezeichnet eine Software, mit der die datenbankgestützte Verwaltung und Archivierung von elektronischen Dokumenten ermöglicht wird. DMS-Software dient der Organisation zur Entwicklung, Überarbeitung, Kontrolle und Verteilung von Dokumenten wie Anträgen, Belegen oder Rechnungen. Sie ist deshalb ein wichtiges Instrument der Verwaltungsdigitalisierung.
E-Government ermöglicht Bürger*innen und Unternehmen den unkomplizierten und zeitlich unabhängigen Zugang zu den Leistungen des Staates. Der Gang zum Amt wird so in den meisten Fällen überflüssig. Darüber hinaus wird Verwaltungshandeln durch den Einsatz von E-Government-Verfahren schneller und kostengünstiger, da sie für mehr Effizienz und Transparenz sorgen.
Um die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern, ist im August 2013 das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz) in Kraft getreten. Es ermöglicht Bund, Ländern und Kommunen einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Das E-Government-Gesetz verpflichtet die Verwaltungen dazu, einen elektronischen Zugang zu eröffnen.
Die Nutzung der E-Payment-Plattform Bund-Länder (ePayBL) bietet der öffentlichen Verwaltung verschiedene Möglichkeiten, Gebühren mittels Internetzahlungen zu vereinnahmen, zum Beispiel mit Giropay, VISA- oder MasterCard-Zahlungen, Vorkasse und Rechnung oder SEPA-Lastschriften. Der Name ePayBL umfasst dabei nicht nur die dazu verwendete Software, sondern auch ihre Entwicklergemeinschaft. Diese Entwicklergemeinschaft besteht aus dem Bund und zehn weiteren Bundesländern.
Mit der elektronischen Bezahlplattform kann die Verwaltung bequem, sicher und einfach kostenpflichtige Verwaltungsverfahren abwickeln. Dank der Schnittstellen zu den wichtigsten Kassensystemen, können Zahlungsvorgänge automatisiert werden. So werden Parktickets, Urkunden und Bußgelder schnell und unkompliziert elektronisch zahlbar. Der KDN-Dachverband stellt an den zwei Betriebsstandorten Köln und Lemgo den elektronischen Bezahldienst ePayBL allen Kommunen in NRW bereit.
Mehr unter www.kdn.de/epaybl
Einer-für-Alle-Dienste (EfA-Dienste) zeichnen sich dadurch aus, dass ein Verwaltungsdienst bundesweit nur in einem Land einmalig entwickelt wird und der Betrieb zentral erfolgt. Andere Länder können den Online-Dienst dann nachnutzen. Die Finanzierung für die Erstentwicklung und den anfänglichen Betrieb wird durch das Konjunkturpaket des Bundes getragen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Die elektronische Akte (eAkte) bietet einen elektronischen Dienst zur revisionssicheren Ablage von elektronischen Vorgängen und Dokumenten. Sie ermöglicht die elektronische Aktenführung nach § 9 EGovG NRW und bildet damit das Rückgrat bei der Erstellung und Umsetzung von E-Government-Dienstleistungen.
Der Einsatz von eAkten gewinnt im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) eine immer größere Bedeutung. In der öffentlichen Verwaltung ersetzen eAkten nach und nach die Papierakten und bieten die Möglichkeit, Dienstleistungen der Verwaltung elektronisch und vollständig medienbruchfrei abzuwickeln. Durch ihren Einsatz werden Arbeitsabläufe erleichtert, Prozesse optimiert und Transparenz geschaffen. Der E-Aktendienst kann von Verwaltungsmitarbeiter*innen sowohl vom individuellen Arbeitsplatz aus als auch aus Fachverfahren heraus genutzt werden.
Mehr unter www.kdn.de/ccd/eakten
Die Föderale IT-Kooperation (FITKO) ist eine Organisation, die vom IT-Planungsrat zur strategischen Vernetzung, Planung und Steuerung notwendiger IT-Lösungen in Deutschland eingesetzt wurde. Ihre Aufgabe besteht darin, den Ausbau der Digitalisierung in der Verwaltung zu koordinieren und konsequent voranzutreiben.
Die FITKO ist zusammen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für das Programm-Management der föderalen OZG-Umsetzung verantwortlich.
Das Föderale Informationsmanagement (FIM) liefert nach dem Baukastenprinzip standardisierte Informationen für Verwaltungsleistungen (Antrags-, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren). Für Behörden auf allen Verwaltungsebenen sind diese Informationen direkt nutzbar. Die FIM-Methodik setzt sich aus den drei Bausteinen Leistungsbeschreibungen, Datenfelder und Prozesse zusammen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter https://fimportal.de/
Die Informationstechnologie (IT) umfasst alle technischen Ressourcen, die der Generierung, Speicherung, Archivierung und Verwendung digitaler Informationen dienen. IT ist somit ein Oberbegriff für die elektronische Datenverarbeitung.
Der IT-Planungsrat ist ein politisches Steuerungsgremium von Bund, Ländern und Kommunen, das im Bereich Informationstechnik die Zusammenarbeit auf der Bund-Länder-Ebene koordiniert. Zudem fasst der IT-Planungsrat unter anderem Beschlüsse zu IT-Sicherheitsstandards und steuert E-Government-Projekte.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Der KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister fördert die Zusammenarbeit seiner 29 Mitglieder in Nordrhein-Westfalen, die gemeinsam über 17 Millionen Bürger*innen versorgen. Im Prozess der Verwaltungsdigitalisierung und bei der Bereitstellung digitaler Dienste ist der KDN Partner der Kommunen, ihrer IT-Dienstleister und des Landes NRW.
Er repräsentiert die in der kommunalen Selbstverwaltung verankerten IT-Dienstleister und organisiert die vergabefreie Zusammenarbeit seiner Mitglieder in der Rechtsform eines Zweckverbands. Auf der KDN-Webseite und im KDN-Newsletter wird regelmäßig über aktuelle Themen aus dem Dachverband informiert.
Mehr unter www.kdn.de
Die offene Datenbank des KDN-Dachverbandes enthält detaillierte Zahlen und Fakten zur Digitalisierung der Kommunalverwaltungen in Nordrhein-Westfalen. Kommunen in NRW und ihre IT-Dienstleister im KDN präsentieren dort ihre gemeinsamen Digitalisierungsprojekte und Lösungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG):
- Zuständigkeiten und Beteiligte
- Priorisierungen
- Status-Informationen, zeitliche Planungen, Skizzen und weitere Details
Mehr unter https://ozg.kdn.de/
Die kommunalen Spitzenverbände sind ein freiwilliger Zusammenschluss von kommunalen Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen (Landkreise, Städte, Gemeinden). Zu den kommunalen Spitzenverbänden zählen der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW.
Ziel der Gremien ist, die kommunale Selbstverwaltung zu fördern und den Erfahrungsaustausch zu stärken. Zudem vertreten sie die Interessen der Landkreise, Städte und Gemeinden in politischen Verhandlungs- und Entscheidungsprozessen.
„Ein Portal aus NRW für NRW“ – unter diesem Motto fungiert das Kommunalportal.NRW als landesweites Leitportal für Kommunen. Es stellt digitale Dienste bereit, die in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entwickelt werden.
Auf Initiative der kommunalen Spitzenverbände NRW hat der KDN-Dachverband mit seinen Mitgliedern regio iT und Südwestfalen-IT das Kommunalportal.NRW entwickelt und damit eine wichtige Plattform für die gemeinsame, kommunale OZG-Umsetzung in NRW geschaffen. Es basiert auf einer standardisierten IT-Infrastruktur und ist damit Schlüssel zur Übertragbarkeit nachnutzbarer Lösungen.
Kommunen, die sich an das Kommunalportal.NRW anschließen möchten, sollten ihren IT-Dienstleister im KDN kontaktieren.
Für Nachfragen steht der KDN gerne zur Verfügung: kommunalportal.nrw@kdn.de
Mehr unter www.kdn.de/kommunalportal
Das Kompetenzzentrum Digitalisierung (CC Digitalisierung – CCD) ist eine vom Land NRW geförderte Einrichtung des KDN-Dachverbandes. Es wurde auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW (MWIDE) und dem KDN eingerichtet, um für die Umsetzung der gemeinsamen Aufgaben des E-Government-Gesetzes (eGovG NRW) und des Onlinezugangsgesetzes (OZG) informationstechnische Lösungen gemeinsam zu entwickeln und dauerhaft bereitzustellen.
Mehr unter www.kdn.de/ccd/portrait
Bei der OZG-Umsetzung stehen die Nutzer*innen im Mittelpunkt. Deshalb wurden die Verwaltungsleistungen des OZG-Umsetzungskatalogs nach Lebenslagen von Bürger*innen sowie nach Geschäftslagen von Unternehmen gegliedert.
Grundsätzlich ist jede OZG-Leistung genau einer Lage zugeordnet. Sie kann jedoch sekundär auch weitere Geschäfts- oder Lebenslagen betreffen. Diejenigen Verwaltungsleistungen, die nicht primär einer Lage zugeordnet werden können, da sie z. B. für die Beantragung verschiedener Verwaltungsleistungen erforderlich sind, werden im Themenfeld Querschnitt zusammengefasst.
Der LeiKa-Typ bestimmt, auf welcher Verwaltungsebene (Kommune, Land oder Bund) die Regelungs- und Vollzugszuständigkeit der Leistung liegt. Es werden fünf Typen unterschieden, die für die OZG-Umsetzung relevant sind:
Typ 1: Regelungs- und Vollzugskompetenz auf Bundesebene
Typ 2 und 3: Regelungskompetenz auf Bundesebene – Vollzug durch Landesebene oder kommunale Ebene
Typ 4: Regelungskompetenz auf Landesebene – Vollzug durch Landesebene oder kommunale Ebene
Typ 5: Regelungs- und Vollzugskompetenz auf kommunaler Ebene
Der Begriff LeiKa ist eine Abkürzung für den Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung. Dieser Katalog beinhaltet ein einheitliches und umfassendes Verzeichnis der Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder und der Kommunen. Der LeiKa bildet zudem die Basis des FIM-Bausteins Leistungen. Er steht unter https://fimportal.de/ nach Registrierung und Log-in zum Download bereit.
Der Mandant ist die oberste Ordnungsinstanz in dem IT-System und stellt eine datentechnisch und organisatorisch abgeschlossene Einheit im System dar. Der Mandant strukturiert somit die Nutzung des Systems.
Medienbruchfrei bedeutet, dass die gesamte Kommunikation elektronisch erfolgt. Das heißt, Anträge können zum Beispiel direkt elektronisch eingereicht und kostenpflichtige Leistungen online bezahlt werden.
Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erfolgt arbeitsteilig und Ebenen übergreifend. Um die Nachnutzung eines Online-Dienstes zu ermöglichen, wurden technische Mindestanforderungen definiert. Leistungsbeschreibungen, Datenfelder und Prozesse werden gemäß der Methodik nach dem Föderalen Informationsmanagement (FIM) erstellt. Bei der Umsetzung der Online-Dienste sollte darauf geachtet werden, dass für jede erfolgreich umgesetzte Leistung die Möglichkeit zur Mit- oder Nachnutzung durch andere Verwaltungseinheiten besteht.
Ein Nutzerkonto dient als Identitätsnachweis sowie zur Authentifizierung bei der Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen. Nach einmaliger Registrierung sollen sich die Nutzer*innen künftig mit ihrem Nutzerkonto gegenüber allen im Portalverbund registrierten, digitalen Verwaltungsleistungen authentisieren können. Für Nordrhein-Westfalen steht für die Authentifizierung das Servicekonto.NRW zur Verfügung.
Mit dem Once-Only-Prinzip soll erreicht werden, dass Bürger*innen und Unternehmen ihre Daten nur noch einmalig an die Verwaltung übermitteln müssen. Mit dem Einverständnis der Nutzer*innen kann bei weiteren Anliegen durch die jeweilige Behörde bei Bedarf auf diese Daten zugegriffen werden.
Ausgehend vom Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (kurz OZG) soll die Beantragung von Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 für Bürger*innen und Unternehmen digital möglich sein. Dazu werden alle Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen zu einem Portalverbund zusammengeschlossen, damit ein Zugang zu allen Verwaltungsleistungen auf allen Portalen möglich ist.
Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist eine wichtige Aufgabe der Kommunen in Nordrhein-Westfalen und ihrer IT-Dienstleister. Das Kompetenzzentrum des KDN (CCD) unterstützt die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen und nimmt hierzu die Rolle der kommunalen Themenfeld-Koordinatoren wahr.
Weitere Informationen unter: leitfaden.ozg-umsetzung.de
Antrag einer Leistung oder einer Gruppe von Leistungen aus dem OZG-Katalog.
Auf der OZG-Informationsplattform sind nach Registrierung unter https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/ die wichtigsten Informationen zum Stand und Fortschritt der Umsetzung des OZG auf Bundesebene zu finden. Zudem kann der OZG-Umsetzungskatalog in der jeweils aktuellen Version im Downloadbereich abgerufen werden.
Der Begriff Verwaltungsleistungen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) umfasst die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren sowie die Information und Kommunikation mit den Nutzer*innen über allgemein zugängliche Netze. Bei den OZG-Leistungen handelt es sich um Leistungsbündel, die darunter liegende Verwaltungsleistungen zusammenfassen.
Der Portalverbund.NRW ist die Umsetzung des bundesweiten Portalverbundes in Nordrhein-Westfalen. Die örtlichen Zugänge zu den Diensten der einzelnen Leistungen sind in der Verwaltungssuchmaschine (VSM) hinterlegt.
Weitere Informationen für Kommunen: Teilnahme der Kommunen am Portalverbund.NRW
Das Reifegradmodell dient als Grundlage zur Beurteilung der OZG-Konformität einer Verwaltungsleistung. Es basiert auf einem Modell der EU-Kommission und umfasst fünf Reifegrade, die von Stufe 0 (Offline) bis Stufe 4 (Online-Transaktion) reichen.
In den Stufen 0 bis 2 erfolgt keine digitale Datenübertragung, sondern es sind lediglich Informationen auf einer Website (Stufe 1) oder ein Formular-Assistent (Stufe 2) vorhanden.
Ab Stufe 3 ist es möglich, die Beantragung einer Leistung inklusive der erforderlichen Nachweise digital abzuwickeln.
In Stufe 4 kann die Leistung vollständig digital abgewickelt werden und für Nachweise wird das Once-Only-Prinzip angewendet. Die OZG-Verpflichtung wird ab Stufe 3 als erfüllt angesehen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter https://leitfaden.ozg-umsetzung.de.
Eine Schnittstelle bezeichnet eine Übergangsstelle zwischen verschiedenen Komponenten eines IT-Systems, über die der Datenaustausch oder die Datenverarbeitung realisiert werden. Dies können Mensch-Computer-Schnittstellen oder Computer-Computer-Schnittstellen sein.
Einmal online registrieren und dann die gespeicherten Daten vielfach nutzen: Dies ist die Idee des Servicekonto.NRW. Alle Bürger*innen können ihre einmal erfassten Daten in allen angeschlossenen Portalen und Online-Angeboten nutzen. Dazu gehören Online-Angebote von Städten, Gemeinden und Kreisen genauso wie die von Ministerien und Behörden der Landesverwaltung NRW. Denn das Servicekonto.NRW ist ein gemeinsames Angebot des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und des Dachverbands kommunaler IT-Dienstleister (KDN).
Das Servicekonto.NRW ist ein freiwilliges Angebot an alle Bürger*innen. Weiterführende Informationen finden Sie unter https://servicekonto.nrw/serviceaccount/.
Mit dem Single Digital Gateway (SDG) soll durch einen Portalverbund ein einheitlicher digitaler Zugang zu Verwaltungsleistungen innerhalb der EU geschaffen werden. Als Plattform wird das Portal „Your Europe“ genutzt und weiter ausgebaut. Bis Ende 2020 soll die Plattform mit allen relevanten nationalen Websites der EU-Mitgliedstaaten verknüpft sein.
Durch die zeitgleiche Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Deutschland ergeben sich Synergieeffekte, da ein Großteil der SDG-Anforderungen mit den Vorhaben Portalverbund und Digitalisierungsprogramm erfüllt wird.
Weiterführende Informationen finden Sie unter OZG-Umsetzung – Onlinezugangsgesetz – Was ist das Single Digital Gateway?.
Standortfaktoren sind Eigenschaften, welche über die Attraktivität eines Ortes bzw. einer Region für Unternehmen und Bürger*innen entscheiden.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) stellt die Sicht der Bürger*innen und Unternehmen in den Vordergrund. Deshalb werden die OZG-Leistungen nicht nach organisatorischen oder technischen Gesichtspunkten, sondern aus Nutzersichtsicht in insgesamt 14 Themenfeldern gebündelt. Jedem Themenfeld sind mehrere thematisch zusammenhängende Lagen zugeordnet, die sowohl Leistungen für Bürger*innen als auch für Unternehmen enthalten können.
Durch diese Bündelung soll erreicht werden, dass die aus Nutzersicht thematisch zusammenhängende Leistungen auch bei der Digitalisierung gemeinsam betrachtet werden. Jedes Themenfeld wird von einem Bundesfachressort und von einem Bundesland federführend begleitet.
Mit der Verwaltungssuchmaschine NRW (VSM) bietet das Land Nordrhein-Westfalen allen Interessierten die Möglichkeit, Informationen und Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung schnell und einfach zu finden. Die technische Grundlage bildet eine professionelle Suchmaschinentechnologie, die durch d-NRW bereitgestellt wird.
XZuFi ermöglicht einen unabhängigen Datenaustausch von Verwaltungsleistungen und zuständigen Stellen. Dadurch können Systeme im öffentlichen Bereich, die Verwaltungsdaten aus den Zuständigkeitsfindern benötigen bzw. weiterverarbeiten, die dort einmal erhobenen Daten für vielfältige Zwecke nachnutzen.