Die einzelnen Anträge haben ein unterschiedliches Vertrauensniveau. Dieses legt fest, wie sicher sich die Behörde sein muss, dass der/die jeweilige Antragsteller/in auch persönlich den Antrag elektronisch gestellt hat. Bei Anträgen mit einem hohen Vertrauensniveau ist die Verwendung des Personalausweises Pflicht. In diesem Fall sind die Daten nicht änderbar, damit die Daten im Antrag mit den Daten aus dem Personalausweis übereinstimmen.