Die einzelnen Anträge haben ein unterschiedliches Vertrauensniveau. Dieses legt fest, wie sicher sich die Behörde sein muss, dass der/die jeweilige Antragsteller/in auch persönlich den Antrag elektronisch gestellt hat. Benutzername/Passwort sind dabei nicht so sicher, wie der Besitz des Personalausweises inkl. der Kenntnis der PIN. Bei Anträgen mit einem hohen Vertrauensniveau ist daher immer der Personalausweis Pflicht. In allen anderen Fällen reichen Benutzername und Passwort aus.