Die elektronische Akte (eAkte) bietet einen elektronischen Dienst zur revisionssicheren Ablage von elektronischen Vorgängen und Dokumenten. Sie ermöglicht die elektronische Aktenführung nach § 9 EGovG NRW und bildet damit das Rückgrat bei der Erstellung und Umsetzung von E-Government-Dienstleistungen.

Der Einsatz von eAkten gewinnt im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) eine immer größere Bedeutung. In der öffentlichen Verwaltung ersetzen eAkten nach und nach die Papierakten und bieten die Möglichkeit, Dienstleistungen der Verwaltung elektronisch und vollständig medienbruchfrei abzuwickeln. Durch ihren Einsatz werden Arbeitsabläufe erleichtert, Prozesse optimiert und Transparenz geschaffen. Der E-Aktendienst kann von Verwaltungsmitarbeiter*innen sowohl vom individuellen Arbeitsplatz aus als auch aus Fachverfahren heraus genutzt werden.

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