Der LeiKa-Typ bestimmt, auf welcher Verwaltungsebene (Kommune, Land oder Bund) die Regelungs- und Vollzugszuständigkeit der Leistung liegt. Es werden fünf Typen unterschieden, die für die OZG-Umsetzung relevant sind:
Typ 1: Regelungs- und Vollzugskompetenz auf Bundesebene
Typ 2 und 3: Regelungskompetenz auf Bundesebene – Vollzug durch Landesebene oder kommunale Ebene
Typ 4: Regelungskompetenz auf Landesebene – Vollzug durch Landesebene oder kommunale Ebene
Typ 5: Regelungs- und Vollzugskompetenz auf kommunaler Ebene
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