Der LeiKa-Typ bestimmt, auf welcher Verwaltungsebene (Kommune, Land oder Bund) die Regelungs- und Vollzugszuständigkeit der Leistung liegt. Es werden fünf Typen unterschieden, die für die OZG-Umsetzung relevant sind:

Typ 1: Regelungs- und Vollzugskompetenz auf Bundesebene

Typ 2 und 3: Regelungskompetenz auf Bundesebene – Vollzug durch Landesebene oder kommunale Ebene

Typ 4: Regelungskompetenz auf Landesebene – Vollzug durch Landesebene oder kommunale Ebene

Typ 5: Regelungs- und Vollzugskompetenz auf kommunaler Ebene