Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erfolgt arbeitsteilig und Ebenen übergreifend. Um die Nachnutzung eines Online-Dienstes zu ermöglichen, wurden technische Mindestanforderungen definiert. Leistungsbeschreibungen, Datenfelder und Prozesse werden gemäß der Methodik nach dem Föderalen Informationsmanagement (FIM) erstellt. Bei der Umsetzung der Online-Dienste sollte darauf geachtet werden, dass für jede erfolgreich umgesetzte Leistung die Möglichkeit zur Mit- oder Nachnutzung durch andere Verwaltungseinheiten besteht.