Der Begriff Verwaltungsleistungen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) umfasst die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren sowie die Information und Kommunikation mit den Nutzer*innen über allgemein zugängliche Netze. Bei den OZG-Leistungen handelt es sich um Leistungsbündel, die darunter liegende Verwaltungsleistungen zusammenfassen.