Das Reifegradmodell dient als Grundlage zur Beurteilung der OZG-Konformität einer Verwaltungsleistung. Es basiert auf einem Modell der EU-Kommission und umfasst fünf Reifegrade, die von Stufe 0 (Offline) bis Stufe 4 (Online-Transaktion) reichen.

In den Stufen 0 bis 2 erfolgt keine digitale Datenübertragung, sondern es sind lediglich Informationen auf einer Website (Stufe 1) oder ein Formular-Assistent (Stufe 2) vorhanden.

Ab Stufe 3 ist es möglich, die Beantragung einer Leistung inklusive der erforderlichen Nachweise digital abzuwickeln.

In Stufe 4 kann die Leistung vollständig digital abgewickelt werden und für Nachweise wird das Once-Only-Prinzip angewendet. Die OZG-Verpflichtung wird ab Stufe 3 als erfüllt angesehen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter https://leitfaden.ozg-umsetzung.de.