Das Onlinezugangsgesetz (OZG) stellt die Sicht der Bürger*innen und Unternehmen in den Vordergrund. Deshalb werden die OZG-Leistungen nicht nach organisatorischen oder technischen Gesichtspunkten, sondern aus Nutzersichtsicht in insgesamt 14 Themenfeldern gebündelt. Jedem Themenfeld sind mehrere thematisch zusammenhängende Lagen zugeordnet, die sowohl Leistungen für Bürger*innen als auch für Unternehmen enthalten können.

Durch diese Bündelung soll erreicht werden, dass die aus Nutzersicht thematisch zusammenhängende Leistungen auch bei der Digitalisierung gemeinsam betrachtet werden. Jedes Themenfeld wird von einem Bundesfachressort und von einem Bundesland federführend begleitet.