Glossar2021-07-26T14:42:23+02:00

Glossar

Click-Dummy2021-07-16T11:26:36+02:00

Ein Click-Dummy ist die interaktive Darstellung eines anvisierten Endprodukts (z. B. einer App), die im Rahmen von Digitalisierungslaboren erstellt wird. Dabei handelt es sich um eine Veranschaulichung des möglichen Endprodukts, anhand derer die Nutzerführung sowie die Nutzerfreundlichkeit der Weboberfläche getestet werden können. Um eine hohe Nutzerfreundlichkeit zu erreichen, werden die Click-Dummies typischerweise unter Berücksichtigung von Nutzerfeedback entwickelt.

Crawler2021-11-10T16:45:45+01:00

Ein Webcrawler ist ein Computerprogramm, das automatisch das Internet durchsucht und Webseiten analysiert. Webcrawler werden vor allem von Suchmaschinen zur Indexierung von Webseiten eingesetzt – so zum Beispiel auch von der Verwaltungssuchmaschine.NRW.

Datenaustauschplattform2021-11-10T16:46:28+01:00

Die Datenaustauschplattform wird von Dataclearing.NRW gemeinsam mit der citeq Münster und dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein betrieben. Mithilfe der Datenaustauschplattform werden Daten sicher zwischen verschiedenen Behörden transportiert. Sie ist demnach ein wichtiges Infrastrukturelement innerhalb von Portallösungen wie dem Kommunalportal.NRW.

Digitalisierungslabor2021-07-16T11:27:00+02:00

Einzelne OZG-Leistungen, die als besonders relevant und dringend identifiziert wurden (z. B. Wohngeld), werden in Digitalisierungslaboren erarbeitet und entwickelt. Bei Digitalisierungslaboren handelt es sich um Workshops, bei denen interdisziplinäre Teams (z. B. Fachleute, Designer, Projektmanager oder Entwickler) zusammenfinden, um Lösungen für Onlinedienste zu entwickeln, die möglichst flächendeckend nachgenutzt werden können.

Die Ergebnisse eines Digitalisierungslabors umfassen einen Click-Dummy, sowie die drei FIM-Bausteine: FIM-Leistungsbeschreibungen, FIM-Prozesse und FIM-Datenfelder.

Digitalisierungsprogramm2021-07-16T11:27:24+02:00

Das Digitalisierungsprogramm wurde vom IT-Planungsrat beschlossen und dient neben dem Portalverbund dazu, die Anforderungen des OZG im föderalen Kontext strukturiert umzusetzen. Die Grundlagen für die OZG-Umsetzung werden arbeitsteilig durch die Bundesressorts, Länder und Kommunen in den 14 Themenfeldern erarbeitet.

Dokumentenmanagementsystem (DMS)2021-08-31T14:04:51+02:00

Ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) bezeichnet eine Software, mit der die datenbankgestützte Verwaltung und Archivierung von elektronischen Dokumenten ermöglicht wird. DMS-Software dient der Organisation zur Entwicklung, Überarbeitung, Kontrolle und Verteilung von Dokumenten wie Anträgen, Belegen oder Rechnungen. Sie ist deshalb ein wichtiges Instrument der Verwaltungsdigitalisierung.

E-Government 2021-11-10T16:47:00+01:00

E-Government ermöglicht Bürger*innen und Unternehmen den unkomplizierten und zeitlich unabhängigen Zugang zu den Leistungen des Staates. Der Gang zum Amt wird so in den meisten Fällen überflüssig. Darüber hinaus wird Verwaltungshandeln durch den Einsatz von E-Government-Verfahren schneller und kostengünstiger, da sie für mehr Effizienz und Transparenz sorgen.

Um die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern, ist im August 2013 das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz) in Kraft getreten. Es ermöglicht Bund, Ländern und Kommunen einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Das E-Government-Gesetz verpflichtet die Verwaltungen dazu, einen elektronischen Zugang zu eröffnen.

E-Payment-Plattform Bund-Länder (ePayBL)   2021-11-10T16:47:39+01:00

Die Nutzung der E-Payment-Plattform Bund-Länder (ePayBL) bietet der öffentlichen Verwaltung verschiedene Möglichkeiten, Gebühren mittels Internetzahlungen zu vereinnahmen, zum Beispiel mit Giropay, VISA- oder MasterCard-Zahlungen, Vorkasse und Rechnung oder SEPA-Lastschriften. Der Name ePayBL umfasst dabei nicht nur die dazu verwendete Software, sondern auch ihre Entwicklergemeinschaft. Diese Entwicklergemeinschaft besteht aus dem Bund und zehn weiteren Bundesländern.

Mit der elektronischen Bezahlplattform kann die Verwaltung bequem, sicher und einfach kostenpflichtige Verwaltungsverfahren abwickeln. Dank der Schnittstellen zu den wichtigsten Kassensystemen, können Zahlungsvorgänge automatisiert werden. So werden Parktickets, Urkunden und Bußgelder schnell und unkompliziert elektronisch zahlbar. Der KDN-Dachverband stellt an den zwei Betriebsstandorten Köln und Lemgo den elektronischen Bezahldienst ePayBL allen Kommunen in NRW bereit.

Mehr unter www.kdn.de/epaybl

Einer-für-Alle-Dienste (EfA-Dienste)2021-11-10T16:48:12+01:00

Einer-für-Alle-Dienste (EfA-Dienste) zeichnen sich dadurch aus, dass ein Verwaltungsdienst bundesweit nur in einem Land einmalig entwickelt wird und der Betrieb zentral erfolgt. Andere Länder können den Online-Dienst dann nachnutzen. Die Finanzierung für die Erstentwicklung und den anfänglichen Betrieb wird durch das Konjunkturpaket des Bundes getragen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Elektronische Akte (eAkte)2021-11-10T16:48:27+01:00

Die elektronische Akte (eAkte) bietet einen elektronischen Dienst zur revisionssicheren Ablage von elektronischen Vorgängen und Dokumenten. Sie ermöglicht die elektronische Aktenführung nach § 9 EGovG NRW und bildet damit das Rückgrat bei der Erstellung und Umsetzung von E-Government-Dienstleistungen.

Der Einsatz von eAkten gewinnt im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) eine immer größere Bedeutung. In der öffentlichen Verwaltung ersetzen eAkten nach und nach die Papierakten und bieten die Möglichkeit, Dienstleistungen der Verwaltung elektronisch und vollständig medienbruchfrei abzuwickeln. Durch ihren Einsatz werden Arbeitsabläufe erleichtert, Prozesse optimiert und Transparenz geschaffen. Der E-Aktendienst kann von Verwaltungsmitarbeiter*innen sowohl vom individuellen Arbeitsplatz aus als auch aus Fachverfahren heraus genutzt werden.

Mehr unter www.kdn.de/ccd/eakten

FITKO2021-07-16T11:27:47+02:00

Die Föderale IT-Kooperation (FITKO) ist eine Organisation, die vom IT-Planungsrat zur strategischen Vernetzung, Planung und Steuerung notwendiger IT-Lösungen in Deutschland eingesetzt wurde. Ihre Aufgabe besteht darin, den Ausbau der Digitalisierung in der Verwaltung zu koordinieren und konsequent voranzutreiben.

Die FITKO ist zusammen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für das Programm-Management der föderalen OZG-Umsetzung verantwortlich.

Föderales Informationsmanagement (FIM)2021-11-10T16:49:23+01:00

Das Föderale Informationsmanagement (FIM) liefert nach dem Baukastenprinzip standardisierte Informationen für Verwaltungsleistungen (Antrags-, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren). Für Behörden auf allen Verwaltungsebenen sind diese Informationen direkt nutzbar. Die FIM-Methodik setzt sich aus den drei Bausteinen Leistungsbeschreibungen, Datenfelder und Prozesse zusammen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter https://fimportal.de/

Informationstechnologie (IT)2021-07-16T11:16:44+02:00

Die Informationstechnologie (IT) umfasst alle technischen Ressourcen, die der Generierung, Speicherung, Archivierung und Verwendung digitaler Informationen dienen. IT ist somit ein Oberbegriff für die elektronische Datenverarbeitung.

IT-Planungsrat2021-11-10T16:49:11+01:00

Der IT-Planungsrat ist ein politisches Steuerungsgremium von Bund, Ländern und Kommunen, das im Bereich Informationstechnik die Zusammenarbeit auf der Bund-Länder-Ebene koordiniert. Zudem fasst der IT-Planungsrat unter anderem Beschlüsse zu IT-Sicherheitsstandards und steuert E-Government-Projekte.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister (KDN)2021-11-10T16:50:23+01:00

Der KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister fördert die Zusammenarbeit seiner 29 Mitglieder in Nordrhein-Westfalen, die gemeinsam über 17 Millionen Bürger*innen versorgen. Im Prozess der Verwaltungsdigitalisierung und bei der Bereitstellung digitaler Dienste ist der KDN Partner der Kommunen, ihrer IT-Dienstleister und des Landes NRW.

Er repräsentiert die in der kommunalen Selbstverwaltung verankerten IT-Dienstleister und organisiert die vergabefreie Zusammenarbeit seiner Mitglieder in der Rechtsform eines Zweckverbands. Auf der KDN-Webseite und im KDN-Newsletter wird regelmäßig über aktuelle Themen aus dem Dachverband informiert.

Mehr unter www.kdn.de

KDN-Datenbank2021-11-10T16:50:42+01:00

Die offene Datenbank des KDN-Dachverbandes enthält detaillierte Zahlen und Fakten zur Digitalisierung der Kommunalverwaltungen in Nordrhein-Westfalen. Kommunen in NRW und ihre IT-Dienstleister im KDN präsentieren dort ihre gemeinsamen Digitalisierungsprojekte und Lösungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG):

  • Zuständigkeiten und Beteiligte
  • Priorisierungen
  • Status-Informationen, zeitliche Planungen, Skizzen und weitere Details

Mehr unter https://ozg.kdn.de/

Kommunale Spitzenverbände NRW2021-11-10T16:51:04+01:00

Die kommunalen Spitzenverbände sind ein freiwilliger Zusammenschluss von kommunalen Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen (Landkreise, Städte, Gemeinden). Zu den kommunalen Spitzenverbänden zählen der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW.

Ziel der Gremien ist, die kommunale Selbstverwaltung zu fördern und den Erfahrungsaustausch zu stärken. Zudem vertreten sie die Interessen der Landkreise, Städte und Gemeinden in politischen Verhandlungs- und Entscheidungsprozessen.

Kommunalportal.NRW2021-11-10T16:52:29+01:00

„Ein Portal aus NRW für NRW“ – unter diesem Motto fungiert das Kommunalportal.NRW als landesweites Leitportal für Kommunen. Es stellt digitale Dienste bereit, die in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entwickelt werden.

Auf Initiative der kommunalen Spitzenverbände NRW hat der KDN-Dachverband mit seinen Mitgliedern regio iT und Südwestfalen-IT das Kommunalportal.NRW entwickelt und damit eine wichtige Plattform für die gemeinsame, kommunale OZG-Umsetzung in NRW geschaffen. Es basiert auf einer standardisierten IT-Infrastruktur und ist damit Schlüssel zur Übertragbarkeit nachnutzbarer Lösungen.

Kommunen, die sich an das Kommunalportal.NRW anschließen möchten, sollten ihren IT-Dienstleister im KDN kontaktieren.

Für Nachfragen steht der KDN gerne zur Verfügung: kommunalportal.nrw@kdn.de

Mehr unter www.kdn.de/kommunalportal

Kompetenzzentrum Digitalisierung (CCD)2021-11-10T16:53:05+01:00

Das Kompetenzzentrum Digitalisierung (CC Digitalisierung – CCD) ist eine vom Land NRW geförderte Einrichtung des KDN-Dachverbandes. Es wurde auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW (MWIDE) und dem KDN eingerichtet, um für die Umsetzung der gemeinsamen Aufgaben des E-Government-Gesetzes (eGovG NRW) und des Onlinezugangsgesetzes (OZG) informationstechnische Lösungen gemeinsam zu entwickeln und dauerhaft bereitzustellen.

Mehr unter www.kdn.de/ccd/portrait

Lage2021-07-16T11:28:13+02:00

Bei der OZG-Umsetzung stehen die Nutzer*innen im Mittelpunkt. Deshalb wurden die Verwaltungsleistungen des OZG-Umsetzungskatalogs nach Lebenslagen von Bürger*innen sowie nach Geschäftslagen von Unternehmen gegliedert.

Grundsätzlich ist jede OZG-Leistung genau einer Lage zugeordnet. Sie kann jedoch sekundär auch weitere Geschäfts- oder Lebenslagen betreffen. Diejenigen Verwaltungsleistungen, die nicht primär einer Lage zugeordnet werden können, da sie z. B. für die Beantragung verschiedener Verwaltungsleistungen erforderlich sind, werden im Themenfeld Querschnitt zusammengefasst.

LeiKa-Typ2021-07-16T11:28:48+02:00

Der LeiKa-Typ bestimmt, auf welcher Verwaltungsebene (Kommune, Land oder Bund) die Regelungs- und Vollzugszuständigkeit der Leistung liegt. Es werden fünf Typen unterschieden, die für die OZG-Umsetzung relevant sind:

Typ 1: Regelungs- und Vollzugskompetenz auf Bundesebene

Typ 2 und 3: Regelungskompetenz auf Bundesebene – Vollzug durch Landesebene oder kommunale Ebene

Typ 4: Regelungskompetenz auf Landesebene – Vollzug durch Landesebene oder kommunale Ebene

Typ 5: Regelungs- und Vollzugskompetenz auf kommunaler Ebene

Leistungskatalog (LeiKa)2021-11-10T16:53:38+01:00

Der Begriff LeiKa ist eine Abkürzung für den Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung. Dieser Katalog beinhaltet ein einheitliches und umfassendes Verzeichnis der Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder und der Kommunen. Der LeiKa bildet zudem die Basis des FIM-Bausteins Leistungen. Er steht unter https://fimportal.de/ nach Registrierung und Log-in zum Download bereit.

Mandant2021-07-16T11:20:36+02:00

Der Mandant ist die oberste Ordnungsinstanz in dem IT-System und stellt eine datentechnisch und organisatorisch abgeschlossene Einheit im System dar. Der Mandant strukturiert somit die Nutzung des Systems.

Medienbruchfrei2021-07-16T11:21:06+02:00

Medienbruchfrei bedeutet, dass die gesamte Kommunikation elektronisch erfolgt. Das heißt, Anträge können zum Beispiel direkt elektronisch eingereicht und kostenpflichtige Leistungen online bezahlt werden.

Nachnutzung2021-11-10T16:54:19+01:00

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erfolgt arbeitsteilig und Ebenen übergreifend. Um die Nachnutzung eines Online-Dienstes zu ermöglichen, wurden technische Mindestanforderungen definiert. Leistungsbeschreibungen, Datenfelder und Prozesse werden gemäß der Methodik nach dem Föderalen Informationsmanagement (FIM) erstellt. Bei der Umsetzung der Online-Dienste sollte darauf geachtet werden, dass für jede erfolgreich umgesetzte Leistung die Möglichkeit zur Mit- oder Nachnutzung durch andere Verwaltungseinheiten besteht.

Nutzerkonto2021-07-16T11:29:11+02:00

Ein Nutzerkonto dient als Identitätsnachweis sowie zur Authentifizierung bei der Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen. Nach einmaliger Registrierung sollen sich die Nutzer*innen künftig mit ihrem Nutzerkonto gegenüber allen im Portalverbund registrierten, digitalen Verwaltungsleistungen authentisieren können. Für Nordrhein-Westfalen steht für die Authentifizierung das Servicekonto.NRW zur Verfügung.

Once-Only-Prinzip2021-07-16T11:29:33+02:00

Mit dem Once-Only-Prinzip soll erreicht werden, dass Bürger*innen und Unternehmen ihre Daten nur noch einmalig an die Verwaltung übermitteln müssen. Mit dem Einverständnis der Nutzer*innen kann bei weiteren Anliegen durch die jeweilige Behörde bei Bedarf auf diese Daten zugegriffen werden.

Onlinezugangsgesetz (OZG)2021-11-10T16:55:43+01:00

Ausgehend vom Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (kurz OZG) soll die Beantragung von Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 für Bürger*innen und Unternehmen digital möglich sein. Dazu werden alle Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen zu einem Portalverbund zusammengeschlossen, damit ein Zugang zu allen Verwaltungsleistungen auf allen Portalen möglich ist.

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes  ist eine wichtige Aufgabe der Kommunen in Nordrhein-Westfalen und ihrer IT-Dienstleister. Das Kompetenzzentrum des KDN (CCD) unterstützt die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen und nimmt hierzu die Rolle der kommunalen Themenfeld-Koordinatoren wahr.

Weitere Informationen unter: leitfaden.ozg-umsetzung.de

OZG-Dienste2021-11-10T16:56:23+01:00

Antrag einer Leistung oder einer Gruppe von Leistungen aus dem OZG-Katalog.

OZG-Informationsplattform2021-11-10T16:56:34+01:00

Auf der OZG-Informationsplattform sind nach Registrierung unter https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/ die wichtigsten Informationen zum Stand und Fortschritt der Umsetzung des OZG auf Bundesebene zu finden. Zudem kann der OZG-Umsetzungskatalog in der jeweils aktuellen Version im Downloadbereich abgerufen werden.

OZG-Leistung2021-11-10T16:56:46+01:00

Der Begriff Verwaltungsleistungen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) umfasst die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren sowie die Information und Kommunikation mit den Nutzer*innen über allgemein zugängliche Netze. Bei den OZG-Leistungen handelt es sich um Leistungsbündel, die darunter liegende Verwaltungsleistungen zusammenfassen.

Portalverbund.NRW2021-11-10T16:56:57+01:00

Der Portalverbund.NRW ist die Umsetzung des bundesweiten Portalverbundes in Nordrhein-Westfalen. Die örtlichen Zugänge zu den Diensten der einzelnen Leistungen sind in der Verwaltungssuchmaschine (VSM) hinterlegt.

Weitere Informationen für Kommunen: Teilnahme der Kommunen am Portalverbund.NRW

Reifegradmodell2021-11-10T16:57:11+01:00

Das Reifegradmodell dient als Grundlage zur Beurteilung der OZG-Konformität einer Verwaltungsleistung. Es basiert auf einem Modell der EU-Kommission und umfasst fünf Reifegrade, die von Stufe 0 (Offline) bis Stufe 4 (Online-Transaktion) reichen.

In den Stufen 0 bis 2 erfolgt keine digitale Datenübertragung, sondern es sind lediglich Informationen auf einer Website (Stufe 1) oder ein Formular-Assistent (Stufe 2) vorhanden.

Ab Stufe 3 ist es möglich, die Beantragung einer Leistung inklusive der erforderlichen Nachweise digital abzuwickeln.

In Stufe 4 kann die Leistung vollständig digital abgewickelt werden und für Nachweise wird das Once-Only-Prinzip angewendet. Die OZG-Verpflichtung wird ab Stufe 3 als erfüllt angesehen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter https://leitfaden.ozg-umsetzung.de.

Schnittstelle2021-07-16T11:23:47+02:00

Eine Schnittstelle bezeichnet eine Übergangsstelle zwischen verschiedenen Komponenten eines IT-Systems, über die der Datenaustausch oder die Datenverarbeitung realisiert werden. Dies können Mensch-Computer-Schnittstellen oder Computer-Computer-Schnittstellen sein.

Servicekonto.NRW2021-11-10T16:59:37+01:00

Einmal online registrieren und dann die gespeicherten Daten vielfach nutzen: Dies ist die Idee des Servicekonto.NRW. Alle Bürger*innen können ihre einmal erfassten Daten in allen angeschlossenen Portalen und Online-Angeboten nutzen. Dazu gehören Online-Angebote von Städten, Gemeinden und Kreisen genauso wie die von Ministerien und Behörden der Landesverwaltung NRW. Denn das Servicekonto.NRW ist ein gemeinsames Angebot des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und des Dachverbands kommunaler IT-Dienstleister (KDN).

Das Servicekonto.NRW ist ein freiwilliges Angebot an alle Bürger*innen. Weiterführende Informationen finden Sie unter https://servicekonto.nrw/serviceaccount/.

Single Digital Gateway (SDG)2021-11-10T16:59:08+01:00

Mit dem Single Digital Gateway (SDG) soll durch einen Portalverbund ein einheitlicher digitaler Zugang zu Verwaltungsleistungen innerhalb der EU geschaffen werden. Als Plattform wird das Portal „Your Europe“ genutzt und weiter ausgebaut. Bis Ende 2020 soll die Plattform mit allen relevanten nationalen Websites der EU-Mitgliedstaaten verknüpft sein.

Durch die zeitgleiche Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Deutschland ergeben sich Synergieeffekte, da ein Großteil der SDG-Anforderungen mit den Vorhaben Portalverbund und Digitalisierungsprogramm erfüllt wird.

Weiterführende Informationen finden Sie unter OZG-Umsetzung – Onlinezugangsgesetz – Was ist das Single Digital Gateway?.

Standortfaktor2021-07-16T11:25:01+02:00

Standortfaktoren sind Eigenschaften, welche über die Attraktivität eines Ortes bzw. einer Region für Unternehmen und Bürger*innen entscheiden.

Themenfelder2021-11-10T16:58:37+01:00

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) stellt die Sicht der Bürger*innen und Unternehmen in den Vordergrund. Deshalb werden die OZG-Leistungen nicht nach organisatorischen oder technischen Gesichtspunkten, sondern aus Nutzersichtsicht in insgesamt 14 Themenfeldern gebündelt. Jedem Themenfeld sind mehrere thematisch zusammenhängende Lagen zugeordnet, die sowohl Leistungen für Bürger*innen als auch für Unternehmen enthalten können.

Durch diese Bündelung soll erreicht werden, dass die aus Nutzersicht thematisch zusammenhängende Leistungen auch bei der Digitalisierung gemeinsam betrachtet werden. Jedes Themenfeld wird von einem Bundesfachressort und von einem Bundesland federführend begleitet.

Verwaltungssuchmaschine (VSM)2021-11-10T16:58:18+01:00

Mit der Verwaltungssuchmaschine NRW (VSM) bietet das Land Nordrhein-Westfalen allen Interessierten die Möglichkeit, Informationen und Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung schnell und einfach zu finden. Die technische Grundlage bildet eine professionelle Suchmaschinentechnologie, die durch d-NRW bereitgestellt wird.

XStandard für Verwaltungsdaten aus Zuständigkeitsfindern (XZuFi)2021-07-16T11:26:14+02:00

XZuFi ermöglicht einen unabhängigen Datenaustausch von Verwaltungsleistungen und zuständigen Stellen. Dadurch können Systeme im öffentlichen Bereich, die Verwaltungsdaten aus den Zuständigkeitsfindern benötigen bzw. weiterverarbeiten, die dort einmal erhobenen Daten für vielfältige Zwecke nachnutzen.

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