Bei der OZG-Umsetzung stehen die Nutzer*innen im Mittelpunkt. Deshalb wurden die Verwaltungsleistungen des OZG-Umsetzungskatalogs nach Lebenslagen von Bürger*innen sowie nach Geschäftslagen von Unternehmen gegliedert.

Grundsätzlich ist jede OZG-Leistung genau einer Lage zugeordnet. Sie kann jedoch sekundär auch weitere Geschäfts- oder Lebenslagen betreffen. Diejenigen Verwaltungsleistungen, die nicht primär einer Lage zugeordnet werden können, da sie z. B. für die Beantragung verschiedener Verwaltungsleistungen erforderlich sind, werden im Themenfeld Querschnitt zusammengefasst.