Ausgehend vom Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (kurz OZG) soll die Beantragung von Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 für Bürger*innen und Unternehmen digital möglich sein. Dazu werden alle Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen zu einem Portalverbund zusammengeschlossen, damit ein Zugang zu allen Verwaltungsleistungen auf allen Portalen möglich ist.

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes  ist eine wichtige Aufgabe der Kommunen in Nordrhein-Westfalen und ihrer IT-Dienstleister. Das Kompetenzzentrum des KDN (CCD) unterstützt die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen und nimmt hierzu die Rolle der kommunalen Themenfeld-Koordinatoren wahr.

Weitere Informationen unter: leitfaden.ozg-umsetzung.de